Sofortmeldung vergessen – was tun?

Sofortmeldung vergessen – was tun?

Es passiert schneller, als man denkt: Neue Mitarbeitende stehen bereit, alles ist vorbereitet – aber die Sofortmeldung wurde nicht abgeschickt. Was bedeutet das für den Betrieb? Und was können Sie jetzt noch tun?

Grundsätzlich gilt:

Die Sofortmeldung muss spätestens vor dem ersten Arbeitseinsatz an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden. Wird sie vergessen oder zu spät abgeschickt, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Vor allem bei Kontrollen durch den Zoll kann das teuer werden.

Wenn Sie die Meldung versehentlich vergessen haben, ist es wichtig, schnell zu handeln:

  • Reichen Sie die Meldung sofort nach – mit korrektem Datum und Uhrzeit

  • Dokumentieren Sie intern, wie es zum Fehler kam

  • Optimieren Sie Ihre Abläufe, um Wiederholungen zu vermeiden

Digitale Lösungen wie Sofortmelder.de helfen, solche Fehler künftig zu vermeiden – mit Erinnerungen, klaren Prozessen und rechtssicherer Übermittlung.

Fazit:

Eine vergessene Sofortmeldung kann teuer werden – aber wer schnell reagiert und digital nachrüstet, kann den Schaden begrenzen. Sofortmelder.de sorgt dafür, dass Ihnen das nicht nochmal passiert.

Hilfezentrum