Was tun, wenn ein neuer Mitarbeitender keine Sozialversicherungsnummer hat?

Gerade bei kurzfristigen Einstellungen oder ausländischen Mitarbeitenden kommt es vor: Es liegt noch keine Sozialversicherungsnummer vor – aber die Sofortmeldung ist trotzdem Pflicht.
Was ist in diesem Fall zu tun? Arbeitgeber dürfen nicht einfach warten. Stattdessen muss die Sofortmeldung mit dem sogenannten Ersatzkennzeichen abgegeben werden. Das besteht z. B. aus Geburtsdatum, Anfangsbuchstaben des Nachnamens und weiteren Angaben.
✅ Fazit:
Keine SV-Nummer ist kein Grund zu warten. Mit Sofortmelder.de melden Sie auch neue Mitarbeitende rechtssicher – selbst ohne fertige SV-Nummer.