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In welchen Branchen die Sofortmeldung Pflicht ist

1 Min. Lesezeit

Nicht jeder Betrieb muss sofortmelden. Die Pflicht hängt an der Branche, nicht an der Größe des Unternehmens.

Die Sofortmeldepflicht gilt nicht für alle Arbeitgeber. Sie hängt an der Branche. Ein kleiner Betrieb ist genauso betroffen wie ein großer, sobald die Tätigkeit unter die Pflicht fällt.

Branchen mit Sofortmeldepflicht

  • Baugewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Gaststätten und Beherbergung
  • Personenbeförderung
  • Spedition, Transport und verbundene Logistik
  • Fleischwirtschaft, Forstwirtschaft und Schaustellergewerbe
  • Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen

Woran die Pflicht hängt

Frage Entscheidet
Größe des Betriebs Nein
Branche der Tätigkeit Ja
Dauer der Beschäftigung Nein, auch kurze Einsätze zählen

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