Sofortmeldung vor dem ersten Arbeitstag
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Die Meldung muss vorliegen, bevor die Arbeit beginnt. Die normale Anmeldung zur Sozialversicherung ersetzt sie nicht.
In Bau, Gebäudereinigung, Transport und Gastronomie gilt eine besondere Meldepflicht. Die Sofortmeldung muss an dem Tag vorliegen, an dem die Beschäftigung beginnt — und zwar bevor die Arbeit aufgenommen wird.
Was vor dem ersten Arbeitstag gelten muss
Die Meldung geht an die Deutsche Rentenversicherung. Sie ist kein Ersatz für die Anmeldung zur Sozialversicherung. Beide Schritte bleiben nötig.
- Die Sofortmeldung erfolgt am Tag des Arbeitsbeginns, vor der Arbeitsaufnahme.
- Die Anmeldung zur Sozialversicherung folgt mit der üblichen Frist.
- Ohne Sofortmeldung darf die Tätigkeit in den betroffenen Branchen nicht beginnen.
Sofortmeldung und Anmeldung
| Schritt | Zeitpunkt | Empfänger |
|---|---|---|
| Sofortmeldung | Am Tag des Beginns, vor der Arbeit | Deutsche Rentenversicherung |
| Anmeldung | Innerhalb der üblichen Meldefrist | Einzugsstelle |
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